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Die Corona Pandemie

Die Kindertagestätte Gangkofen befürwortet das Prinzip der Prävention, deshalb folgen wir der Rahmenhygieneempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und geben allen Eltern die Möglichkeit ab dem 12. September 2022 kostenlose Corona-Selbsttest zu erhalten.

Für jedes Kind werden 5 Corona-Selbsttests (für 2 Wochen) zur Verfügung gestellt.

Die Abnahme und Durchführung der Tests ist freiwillig. Jedoch bittet die Kindertagesstätte Gangkofen bei einer eventuellen Erkrankungen Ihres Kindes, vor Besuch der Einrichtung einen Test Zuhause durchzuführen, um eine dauerhafte Betreuung aller Kinder sicherzustellen.
Bitte sprechen Sie bei Bedarf das jeweilige Gruppenpersonal an.

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Das Staatsministerium Informiert über folgendes Vorgehen:
Die nachfolgenden Vorgaben gelten für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Es bestehen keine Sonderregelungen für den Bereich der Kindertagesbetreuung.

Wenn ein betreutes Kind, eine beschäftigte Person oder eine Tagespflegeperson mittels eines durch Fachpersonal (z.B. in einer Arztpraxis, Apotheke oder einem Testzentrum) durchgeführten oder überwachten PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests positiv auf COVID-19 getestet wird, muss sich diese Person nach der geltenden AV Isolation isolieren. Ein Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Tagespflegestelle ist während der Dauer der Isolation nicht möglich.

Sollte ein zuhause durchgeführter Selbsttest ein positives Testergebnis anzeigen, löst dies für sich noch keine Isolationspflicht aus. Es wird aber dringend empfohlen, in diesem Fall freiwillig Kontakte soweit möglich zu reduzieren und unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung bzw. Nichtbestätigung durchführen zu lassen, um einer Ansteckung vorzubeugen.

Nach Ende der Isolationspflicht darf die Einrichtung/Tagespflegestelle ohne weiteren Testnachweis wieder besucht bzw. die Beschäftigung aufgenommen werden. Die Isolationspflicht endet in der Regel nach Ablauf von fünf Tagen nach dem Erstnachweis des Erregers, wenn die Person zu diesem Zeitpunkt zusätzlich seit 48 Stunden symptomfrei ist. Andernfalls besteht die Isolationspflicht zunächst fort, bis seit 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen.

Eine Meldung an die Gesundheitsämter erfolgt bei Positivtestung bereits durch die Labore und Teststellen. Die Einrichtungen/Tagespflegepersonen müssen deshalb keine eigene Meldung an das Gesundheitsamt vornehmen.


Die Corona - Pandemie stellt Sie als Familie immer wieder vor viele Herausforderungen. Einige Institutionen möchten deshalb Ihr Wissen mit Ihnen teilen und an Sie weitergeben. 

https://www.beratungsstelle-rottal-inn.de/start

 Online - Vorträge für Eltern (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)

 

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